Termingeld

Beim Termingeld handelt es sich um eine Kapitalanlage, bei der die komplette Geldsumme für einen fest definierten Zeitraum angelegt wird. Das Termingeldkonto kann in dem festgesetzten Anlagezeitraum vom Anleger nicht angegriffen werden, das heißt, es besteht für den Anleger keinerlei Möglichkeit des Zugriffs auf sein Kapital. Das Termingeldkonto wird im Regelfall von einer Bank geführt. Die Anlagedauer für das Termingeld liegt in der Regel bei mindestens drei Monaten und die Dauer der festen Anlage kann insgesamt auch mehrere Jahre betragen. Nicht selten kann ein Anleger sein Geld bei unterschiedlichen Instituten dann zum Beispiel auch für einen Zeitraum von acht Jahren fest anlegen, was natürlich günstige Zinskonditionen mit sich bringt.

Vorteile des Termingelds

Der Vorteil beim Termingeld, das seine Bezeichnung aus dem festgelegten Termin der Beendigung der Anlage bezieht und das auch als Festgeld bezeichnet wird, liegt darin, dass die Verzinsung zum Beispiel gegenüber dem Tagesgeld, auf das täglich zugegriffen kann, deutlich günstiger ausfällt. Beim Termingeld hat die Bank die Garantie, im festgesetzten Zeitrahmen mit dem Geld arbeiten zu können und somit können für diese Kapitalanlage auch sehr gute Zinskonditionen gewährt werden.

Wer sich für das Termingeld als Anlageform entscheidet, sollte unbedingt bei der Wahl der Partnerbank darauf achten, dass das Termingeldkonto zu 100 Prozent abgesichert ist. Hier ist immer eine Sicherheit gewährleistet, wenn die Bank ausgewählt wird, die sich im Bundesverband deutscher Banken befindet oder die sich dem so genannten Einlagensicherungsfonds angeschlossen hat, das für die Absicherung der Kundenguthaben gerade steht.

Arten des Termingelds

Die Anlage dieser Form wird in zwei wesentliche Typen unterschieden. Zum einen sind es die so genannten Festgelder, bei denen eine feste Laufzeit der Anlage vor der Einlage definiert wird. Ist die Laufzeit beendet, kann diese Anlage als Sichteinlage geführt werden oder aber auch verlängert werden. Für die Verlängerung wird in der Regel der bereits festgelegte Zinssatz angewendet. Am Ende der kompletten Laufzeit werden die erwirtschafteten Zinsen den Guthaben zugeschrieben.

Bei den Kündigungsgeldern ist eine Kündigungsfrist festgelegt. Die Verfügung über das angelegte Kapital ist erst nach erfolgter Kündung und zudem nach Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Der Zinssatz beim Kündigungsgeld ist flexibel und nicht vertraglich festgesetzt. Auch hier werden aber die Zinsen nach der Kündigung bzw. der Fälligkeit des Guthabens diesem zugeschrieben.

Die Entscheidung für die Anlagevarianten ist sowohl von der Risikofreude des Anlegers hinsichtlich der Zinsentwicklung als auch von der möglichen Fortführung des Vertrages unter gewünschten gleichen Vorbedingungen geprägt. Grundsätzlich sollte diese Anlageform nur bei Entbehrlichkeit des Kapitals gewählt werden.