Bausparvertrag

Der Bausparvertrag bezeichnet einen Sparvertrag, der zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Grundsätzlich wird ein solcher Vertrag für die Finanzierung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen genutzt. Das kann von der Neuerstellung einer Immobilie über die Sanierung bis zur Innenraumrenovierung reichen.

Guthabens- und Darlehenszinsen beim Bausparvertrag

Festgelegt wird die Bausparsumme in einem festgesetzten Prozentsatz, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird und schon von daher einen Bausparvertrag Vergleich erforderlich macht, weil unterschiedliche Anbieter sehr variable Zinskonditionen anbieten. Bei der Zuteilung des Vertrages wird der Teil, der bis zur vereinbarten Vertragssumme noch nicht angespart wurde, von der Bausparkasse als so genanntes Bauspardarlehen zur Verfügung gestellt.

Der Sinn liegt darin, dass Bausparer bei Bau- oder Renovierungsbeginn über die volle Bausparsumme verfügen können und die fehlende Summe durch günstige Bauspardarlehen abdecken. Genau hier liegt nämlich die nächste Aufgabe für den Bausparvertrag Vergleich, denn nicht nur die Verzinsung der Guthaben variiert, auch die Bauspardarlehen sind bei unterschiedlichen Bausparkassen eben mit verschiedenen Zinssätzen belegt.

Kritik am Bausparvertrag

Der Bausparvertrag wird gern für die so genannten vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie genutzt. Kritikpunkt für diese Vertragsart ist allerdings häufig, dass der berechnete Zuteilungszeitpunkt nicht garantiert wird. So kann sich dieser Termin je nach Entwicklung des Finanzmarktes verschieben. Hier liegen häufig die Probleme durch Wartezeiten begründet, die gerade bei termingebundenen Vorfinanzierungen für Bauherren zu einem Problem werden können.

Das seit Jahren herrschende Zinstief am Kapitalmarkt wirkt sich auch auf den Bausparvertrag bzw. die Bausparkassen aus, denn für Kassen ergeben sich hier Probleme aus den vertraglich festgelegten Guthabenzinsen und Boni auf lange Zeit, die keine Anpassung wie zum Beispiel beim Tagesgeldkonto erhalten können. So sind Bausparkassen gezwungen, den Anlegern die zugesicherten Zinssätze auch in Zinstälern zu gewähren.