Rechtsformen bei der Unternehmensgründung

Wenn man gerade dabei ist, den Weg in die Selbständigkeit zu wagen, so braucht man dafür nicht nur eine gehörige Portion Mut, sondern auch das persönliche Umfeld muss stimmig sein. Schließlich ist man nach einer Unternehmensgründung einem ungeheuren Druck ausgesetzt, da man so schnell wie nur möglich rentabel arbeiten möchte. Mit einem ausgefeilten Businessplan und einem guten Finanzierungskonzept sollte dies allerdings kein all zu großes Problem darstellen, sofern dann auch die Wahl der Unternehmensform gut durchdacht ist.

Die Ein-Personen Gründung

Vor allem Personen mit einem begrenzten Budget sollten Gebrauch von dem Ein-Personen Einzelunternehmen machen, da zum einen keinerlei Startkapital von Nöten ist und zum anderen die Entscheidungsfreiheit in den eigenen Händen bleibt. Doch auch die Ein-Personen-AG ist eine gültige Rechtsform, bedarf allerdings einer beglaubigten Satzung und einem Grundkapital von 50.000 EUR. Wenn einem der Preis etwas zu hoch erscheint, dann sollte man sich der Ein-Personen-GmbH zuwenden. Auf www.franchise-top-10.de gibt es Informationen zum Thema Franchise.

Personengesellschaften mit Bewegungsfreiheit

Alles in einem versprechen wiederum die Personengesellschaften, bei der man Geschäftsführer und Inhaber zugleich sein kann. Und obwohl ein Startkapital nicht unbedingt notwendig ist, so sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man im Fall der Fälle mit seinem Privatvermögen haften muss. Sehr beliebt ist die Bezeichnung als GbR, wobei auch KG, OHG, PartGG bzw. GmbH & Co. KG mögliche Rechtsformen sein können.

Die Kapitalgesellschaft

In einer Kapitalgesellschaft muss der Gründer grundsätzlich mit seinen Einlagen und dem Firmenvermögen haften, was aber wiederum den Vorteil hat, dass sich Aktionäre zu jeder Zeit an der Firma beteiligen können. Mit einem entsprechenden Startkapital von 25.000 – 50.000 EUR darf man sich dann als GmbH oder AG bezeichnen. Bei der Gründung als Ltd. genügt wiederum nur 1 EUR.