Mindesteinlage
Die Mindesteinlage bezeichnet generell den Mindestgeldbetrag, den ein Mitglied in einer Genossenschaft einzuzahlen verpflichtet ist. In der Geldanlage wird mit der Mindestanlage der Geldbetrag bezeichnet, der mindestens eingezahlt werden muss, um diese Geldanlage zinsbringend umsetzen zu können. Die Mindesteinlage ist von der Genossenschaft oder dem Geldinstitut variabel wählbar.