Festgeld – laufzeitgebundene Kapitalanlage

Festgeld wird definiert als “Termineinlage mit bestimmten vereinbarten Laufzeiten, die nach Ablauf der Festlegungszeit sofort fällig wird und sich in eine Sichteinlage umwandelt” (Quelle: Wirtschaftslexikon Naumann & Göbel). Das heißt, dass sich das Festgeld nach Ablauf einer fest vereinbarten Laufzeit in ein sofort verfügbares Bankguthaben umwandelt respektive in ein Guthaben mit einer Kündigungsfrist, die weniger als einen Monat beträgt.

Termineinlagen sind während ihres Anlagezeitraums nicht verfügbar. Hat der Kunde es versäumt den Ablaufzeitpunkt zu fixieren, prolongiert (verlängert) die Bank das Festgeld inklusiver der angesammelten Zinsen nach dem vereinbarten Zeitablauf in der Regel um die ursprüngliche Laufzeit neu. Dies kann bei steigenden Guthabenzinsen durchaus einen positiven Effekt haben, generell sind Termingelder jedoch lediglich als kurzfristige Kapitalanlage gedacht. Da die Höhe der Guthabenzinsen für Festgelder sich von Bank zu Bank unterscheidet, ist vor einer Kapitalanlage prinzipiell auch der Zinsvergleich bei Festgeld sinnvoll. Die meisten Banken verlangen für eine Festgeldanlage eine Mindesteinlage von fünftausend Euro, doch auch hier bestehen Unterschiede. Während der vereinbarten Laufzeit sind die Zinsen festgeschrieben, bei einer Prolongation durch die Bank erfolgt diese in der Regel zum aktuellen Tageszinssatz. Bevor Sie also Ihre Festgeldanlage von der Bank verlängern lassen, sollten Sie sich auf jeden Fall über den aktuellen Zinssatz erkundigen. Mit einem Zinsvergleich Festgeld zu prüfen ist auf jeden Fall lohnend.

Eine andere Form der Terminanlage ist das Kündigungsgeld. Hier wird nicht der Anlagezeitraum, sondern die Kündigungsfrist vereinbart. Bei dieser Anlageform sind die Zinsen in den meisten Fällen variabel, die Einlage ist bis zur Kündigung unbefristet. Nach der Kündigung verwandelt sich das Kündigungsgeld bis zum Auszahlungszeitpunkt in ein Art Festgeld, für das ein fester Zinssatz vereinbar ist.