Die Aufgaben einer Depotbank
Wer mit Wertpapieren handelt, der handelt immer mit einer hinter den Papieren stehenden Kapitalanlagegesellschaft. Die an die Kapitalgesellschaft übergebenen Gelder bleiben allerdings nicht bei ebendieser, denn eine Kapitalanlagegesellschaft hat nicht die Rechte diese Sondervermögen oder auch Fonds zu verwahren. Aus diesem Grund muss ein Depot bei einer Depotbank und eben nicht direkt bei der Anlagegesellschaft eröffnet werden.
Während also die Kapitalgesellschaft durch renditeorientierte Geldanlage Erträge für die Depotkunden erwirtschaftet, müssen diese Beträge von einer Bank verwahrt werden, die unabhängig ist. Sofern kommerzielle Banken auch Depots für Kunden anbieten, gelten auch diese als Depotbanken. Mehr Informationen auf der Seite Finanzcheck.de.
Alle Verwahrungs- und Verwaltungsaufgaben sind laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lediglich der Depotbank vorbehalten. Das bedeutet, dass die Fondsgesellschaft weder mit der bisherigen Depotbank kooperieren darf, was beispielsweise die Verwahrung der Wertpapiere angeht, noch darf die Anlagegesellschaft selbst Anteilsscheine ausgeben oder zurücknehmen. All dies muss sie der jeweiligen Depotbank überlassen. Die Depotbank ist außerdem dafür verantwortlich, dass jegliche Rücknahme und Ausgabe von Anteilsscheinen allen gesetzlichen Auflagen entspricht. Auch die Werteberechnung der Anteile wird von der Depotbank nach gesetzlichen Auflagen überprüft. Es ist also die Depotbank, die gegenüber der Fondsgesellschaft Kontrolle ausübt und zudem sogenannte Marktgerechtigkeitsprüfungen vornimmt. So ist es beispielsweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Kapitalanlagegesellschaft Anteile zum entsprechenden Anteilswert bei Sondervermögen zurücknehmen muss.
Im Prinzip wickelt die Depotbank also die Geschäfte der Kapitalanlage Gesellschaften ab, wozu sie auch ausdrücklich befugt ist. Dabei muss jede Depotbank natürlich beachten, immer auch die Weisungen der jeweiligen Anlagegesellschaften zu beachten, um sie im Interesse des Anlegers, also ihres Kunden zu handeln.